I. „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker geben sich die größte Mühe, Ihre Programmwünsche zu erfüllen. Bei krankheits- oder unfallbedingter Verhinderung oder in Fällen höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Faktoren, wie starker Sturm, Schneetreiben, Glatteis, etc.) müssen sie sich leider vorbehalten, den Vertrag zu kündigen. Aus den gleichen Gründen sind „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker berechtigt, einzelne Programmpunkte zu streichen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch andere zu ersetzen. Bei der Streichung entfällt der entsprechende Honoraranteil.
II. „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker sind selbständige, freischaffende Künstler, die ihre Gagen selbst versteuern (Lohnsteuer) und Umsatzsteuer abführen. Evtl. anfallenden andere Steuern und Gebühren, insbesondere für GEMA, GVL oder KSK (Künstlersozialkasse), werden deshalb grundsätzlich (entsprechend den gesetzlichen Regelungen) immer vom Auftraggeber getragen.
III. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Veranstaltung zur vorgesehenen Zeit am vorgesehenen Ort ungestört durchgeführt werden kann. „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker sind bereit, eine Wartezeit von 20 Minuten (Karnevals-Shows: 10 Minuten) bis zum tatsächlichen Veranstaltungsbeginn in Kauf zu nehmen. Falls mit der Veranstaltung nach Ablauf dieser Wartezeit nicht begonnen werden kann oder ein ungestörter Ablauf aus anderen Gründen nicht gewährleistet ist, entfällt die Leistungsverpflichtung von „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker bzw. kann um die Dauer der Verspätung unter Fortbestehen des vollen Honoraranspruchs gekürzt werden.
IV. „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker bemühen sich sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Aufraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 45 Minuten (Karnevals-Shows: 10 Minuten) ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen werden die Künstler den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch, per Telefax oder eMail unterrichten. Der verspätete Beginn der Performance tangiert jedoch nicht die Länge der Nettoauftrittszeit.
V. Bei Auftritten, die als musikalischer Walkact oder Musik-Act auf der Bühne über einen längeren Zeitraum dargeboten werden, beinhaltet die Auftrittsdauer auch Pausen, die für die optimale Qualität der Darbietung notwendig sind, vom Künstler jedoch möglichst kurz gehalten werden.
VI. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker oder einer solchen beruht, die den Künstlern zuzurechnen ist.
VII. Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen durch die Musiker oder einen beauftragten Kollegen wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Musiker nicht grob fahrlässig handeln.
VIII. Im Rahmen der Veranstaltung kommt der Auftraggeber für die Verpflegung der Musiker (und evtl. Crew) auf.
IX. Für Show-Einlagen, die mit einer elektronischen Musik-Anlage unterstützt werden (die von „The Jamesons“ (live Music) und deren Musiker gestellt wird), muss ein Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes bereitgestellt werden, der einen reibungslosen Auf- und Abbau gewährleistet. Ebenfalls muss gewährleistet sein, dass die Transportfahrzeuge während der Dauer der Auftrittszeit nicht versetzt werden müssen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Muss ein kostenpflichtiger Parkplatz genutzt werden, übernimmt der Auftraggeber die Parkgebühren. Bei Veranstaltungen an einem – z.B. durch ein Navigationsgerät – nicht fest definierten Ort (z.B. Schiffanlegestelle) ist den Musikern ein Lageplan oder Sonstiges zur Verfügung zu stellen, um eine optimale Anfahrt zu gewährleisten. Sollte es notwendig sein, muss ein Parkplatz reserviert werden, um evtl. Verspätungen zu vermeiden.
X. Copyright (Urheberrechte): Die Texte, Bilder, Audio-Files und Videos sowie das Layout dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte ist auch für private Zwecke ausdrücklich untersagt. Die Nutzung von Audio, Texte, Bildern, Grafiken, Designs, etc. bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung durch Peter Rossi. Die auf dieser Website genannten Bezeichnungen oder Firmennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und unterliegen als solche dem gesetzlichen Warenzeichen-, Marken- und/oder Patentrechtlichen Schutz. Ein Gegendarstellungsanspruch gilt nur im Sinne des §10 MdStV.
XI. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die live Musiker, sollten sie wetterempfindliches Equipment (Verstärkeranlage, Instrument, empfindliche Kostüme, etc.) mit sich führen, in einem Umfeld auftreten können, wo kein Risiko einer Beschädigung dieser Gegenstände oder der Gesundheit besteht (Innenraum, Überdachung, etc.). Sollte ein solches Umfeld vom Auftraggeber nicht gewährleistet werden können, muss der Musiker vor Ort entscheiden, ob der Auftritt durchgeführt werden kann. Bei einer Beschädigung aufgrund eines solchen Umstandes haftet der Auftraggeber.
XII. Bei Auftritten, die weiter als 250 KM von Köln entfernt sind und die nach 22:30 Uhr enden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den/die engagierten Musiker ein Hotelzimmer der Mittelklasse inkl. Frühstück und Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
XIII. Der Rechnungsbetrag wird grundsätzlich immer vor dem Auftritt am Veranstaltungsdatum fällig. Sollte nichts anderes vereinbart sein, muss der Betrag bis dahin beglichen werden.
XIV. Haftungsausschluss: Die Inhalte auf dieser Website sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit der Inhalte kann jedoch in keinem Fall übernommen werden.
XV. Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.
XVI. Der Auftraggeber muss dem Musiker – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart – eine Möglichkeit zum Umziehen und Deponieren seiner persönlichen und beruflichen Utensilien zur Verfügung stellen (Garderobe). Diese sollte sich – um Laufzeiten während des Auftritts möglichst gering zu halten – in der Nähe des Auftrittsortes befinden. Bei Temperaturen unter 18 Grad C muss dieser Raum beheizt sein, damit die Gesundheit des Künstlers (z.B. durch Unterkühlung) nicht gefährdet wird.
XVII. Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.