6. Einhaltung des Veranstaltungsbeginns
Die Comedy-Kellner von Lustige-Comedy-Kellner.de bemühen sich sehr, den vereinbarten Veranstaltungstermin pünktlich einzuhalten. Der Aufraggeber räumt aber eine Karenzzeit von 20 Minuten ein. Bei voraussehbaren Verzögerungen werden die Künstler den Auftraggeber rechtzeitig telefonisch, per Telefax oder eMail unterrichten. Der verspätete Beginn der Performance tangiert jedoch nicht die Länge der Nettoauftrittszeit.
7. Pausenzeiten
Bei Auftritten, die als Walkact über einen längeren Zeitraum dargeboten werden (Bühnen-Shows natürlich ausgeschlossen), beinhaltet die Auftrittsdauer auch Pausen, die für die optimale Qualität der Darbietung notwendig sind, vom Künstler jedoch möglichst kurz gehalten werden.
8. Verpflegung
Im Rahmen der Veranstaltung kommt der Auftraggeber für die Verpflegung (antialkoholische Getränke) der Künstler auf.
9. Übernachtungsregelung bei langen Anfahrten
Bei Auftritten, die weiter als 250 KM von Köln entfernt sind und die nach 22:30 Uhr enden, ist der Auftraggeber verpflichtet, für den/die engagierten Künstler ein Hotelzimmer der
Mittelklasse inkl. Frühstück und Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
10. Sorgfaltsgebot/Gewährleistung des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Comedy-Künstler in einem Umfeld auftreten können, wo kein Risiko für seine Gesundheit besteht (Innenraum, Überdachung, etc.). Sollte ein solches Umfeld vom Auftraggeber nicht gewährleistet werden können, muss der Künstler vor Ort entscheiden, ob der Auftritt durchgeführt werden kann. Der Auftraggeber muss dem Künstler �wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart �eine Möglichkeit zum Umziehen und Deponieren seiner persönlichen und beruflichen Utensilien zur Verfügung stellen (Garderobe). Diese sollte sich �um Laufzeiten während des Auftritts möglichst gering zu halten �in der Nähe des Auftrittsortes befinden. Bei Temperaturen unter 18 Grad C muss
dieser Raum beheizt sein, damit die Gesundheit des Künstlers (z.B. durch Unterkühlung) nicht gefährdet wird.
11. Anfahrtsvoraussetzungen
Bei Veranstaltungen an einem �z.B. durch ein Navigationsgerät �nicht fest definierten Ort (z.B. Schiffanlegestelle) ist den Comedy-Künstlern ein Lageplan oder Sonstiges zur Verfügung zu stellen, um eine optimale Anfahrt zu gewährleisten. Sollte es notwendig sein, muss ein Parkplatz reserviert werden, um evtl. Verspätungen zu vermeiden.
12. Haftpflicht
Die Haftpflicht im Rahmen der Darbietungen durch die Künstler oder einen beauftragten Kollegen wird vom Auftraggeber übernommen, solange die Comedy-Künstler nicht grob fahrlässig handeln.
13. Schadenersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung seitens Die Comedy-Kellner von Lustige-Comedy-Kellner.de oder einer solchen beruht, die den Künstlern zuzurechnen ist.
14. Dokumentation und Nutzungsrechte
Copyright (Urheberrechte): Die Texte, Bilder sowie das Layout dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung der Inhalte ist auch für private Zwecke ausdrücklich untersagt. Die Nutzung von Texte, Bildern, Grafiken, Designs, etc. bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Genehmigung durch Lustige-Comedy-Kellner.de. Die auf dieser Website genannten Bezeichnungen oder Firmennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber und unterliegen als solche dem gesetzlichen Warenzeichen-, Marken- und/oder Patentrechtlichen Schutz. Ein Gegendarstellungsanspruch gilt nur im Sinne des §10 MdStV.
15. Haftungsausschluss
Die Inhalte auf dieser Website sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit der Inhalte kann jedoch in keinem Fall übernommen werden.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln.
17. Schlussbestimmungen
Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen/Punkten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung/Punkt am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.
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